Rahmenbedingungen
- Arbeitsvertrag:
- "... ist verpflichtet, sein Fachgebiet in Forschung
und Lehre an der PHWT zu
vertreten."
- HRG, § 22 Aufgaben und Koordination der Forschung:
- "Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung
wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen
Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium."
- Hochschulentwicklungsplanung 2017:
- u. a. Ausbau der Forschungsaktivitäten der
Hochschule
- "Die PHWT möchte durch gezielte
Maßnahmen die Forschungsaktivitäten an der PHWT
steigern."
- Forschungs-Richtlinie der PHWT:
- alle 4 Jahre ist ein Forschungssemester möglich
(theoretisch)
- Regeln guter wissenschaftlicher Praxis:
- Hauptzweck: Fehlverhalten (z. B. Plagiat oder
Fälschen von Daten) verhindern bzw. ahnden